Kurz gesagt
Ja, Sie können von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus eine Firma in Dubai gründen und alle Anteile selbst halten. Unser Standardweg ist eine Freizonenfirma bei IFZA oder Meydan, denn dafür haben wir feste Preise. Den Antrag stellen Sie digital; nach Dubai reisen Sie erst für ein Aufenthaltsvisum, also für die medizinische Untersuchung und die Emirates ID.
Bei uns kostet die Firma bei Meydan 12.500 AED ohne Visum und 23.136 AED mit einem Aufenthaltsvisum; bei IFZA sind es 12.900 AED und 23.436 AED.
Wichtig, wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben: Wird die Firma von Deutschland aus geführt, kann sie in Deutschland voll körperschaftsteuerpflichtig sein (§ 10 AO, § 1 KStG). Zum Abschnitt Steuern
Vor der Reise: aktuelle Reisehinweise
- Deutschland
Das Auswärtige Amt schreibt (Stand 25.09.2026, unverändert gültig seit 24.07.2026): „Von nicht notwendigen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird abgeraten.“ Es empfiehlt, sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen.
- Österreich
Das Außenministerium (BMEIA) führt die VAE in Sicherheitsstufe 2, Sicherheitsrisiko (Stand 25.09.2026, unverändert seit 04.09.2026).
- Schweiz
Lesen Sie die aktuellen Reisehinweise des EDA für die VAE.
Für den Lizenzantrag müssen Sie nicht reisen: IFZA beschreibt den Antrag als vollständig digital. Eine Reise ist erst für das Aufenthaltsvisum nötig. Prüfen Sie die Hinweise vor jeder Buchung erneut.
Geprüft am 25. September 2026.
Was kostet es, eine Firma in Dubai zu gründen?
Feste Paketpreise für IFZA und Meydan. Standard ist das erste Paket mit Aufenthaltsvisum. Alle Preise in Dirham (AED).
| Paket | Meydan | IFZA | Was enthalten ist |
|---|---|---|---|
| Basic | 12.500 AED | 12.900 AED | Lizenz, Gesellschaftsvertrag (MOA), Flexi-Office-Adresse und Registrierungsurkunde. Ohne Visum. |
| Standard | 23.136 AED | 23.436 AED | Basic plus ein Aufenthaltsvisum, Establishment Card, medizinische Untersuchung, Emirates ID und Registrierung für die Körperschaftsteuer. |
| Premium | 28.136 AED | 28.436 AED | Firma, ein Aufenthaltsvisum und Unterstützung bei der Eröffnung eines Geschäftskontos. Dazu Unterstützung bei einem Privatkonto und ein digitaler Firmenstempel. |
| Gold | 48.136 AED | 48.436 AED | Wie Premium, jedoch mit Unterstützung bei der Kontoeröffnung bei einer lokalen Premier-Bank mit persönlichem Kundenbetreuer und bei zwei Privatkonten. Dazu zwölf Monate Unterstützung bei laufenden Firmenangelegenheiten (Corporate Services). |
Die Kontoeröffnung unterliegt dem KYC, der Compliance-Prüfung und der endgültigen Zustimmung der jeweiligen Bank. Wir bereiten die Unterlagen vor, prüfen sie vorab anhand der Anforderungen der Bank und stellen den Antrag bei der nächsten Bank, falls eine Bank ablehnt.
Keine professionelle Servicegebühr bei Lizenzverlängerungen; staatliche Gebühren und Behördengebühren fallen weiterhin an.
Für DMCC, Dubai World Trade Centre, SPC, RAKEZ, RAK ICC und jede Festlandfirma erstellen wir ein schriftliches Angebot.
Senden Sie uns Ihre Geschäftstätigkeit und die Anzahl der Visa per WhatsApp, und Sie erhalten ein schriftliches, aufgeschlüsseltes Angebot.
Free Zone, Mainland oder Offshore: welche Form passt?
In Dubai gibt es drei Wege zur eigenen Firma: die Freizone (Free Zone), das Festland (Mainland) und Offshore. Welcher passt, hängt vor allem von Ihrer Tätigkeit ab und davon, ob Sie über die Firma ein Aufenthaltsvisum wollen. Die Tabelle vergleicht Freizone und Festland nach den amtlichen Angaben.
| Merkmal | Freizone (Free Zone) | Festland (Mainland) |
|---|---|---|
| Zuständige Stelle | Die Behörde der jeweiligen Freizone, zum Beispiel IFZA oder Meydan. Den Lizenzantrag stellen Sie online bei ihr. u.ae | Die Wirtschaftsbehörde des jeweiligen Emirats. Sie registriert den Handelsnamen und stellt die Lizenz aus. u.ae |
| Eigentum | 100 % Eigentum, ohne lokalen Sponsor. Meydan Free Zone | 100 % ausländisches Eigentum ohne emiratischen Mehrheitsgesellschafter. Für Tätigkeiten mit strategischer Bedeutung kann das Kabinett eigene Regeln festlegen. u.ae |
| Rechtsformen | Unter anderem LLC, FZ Co. und FZE. Jede Freizone entscheidet selbst, welche Formen sie registriert. u.ae | General Partnership, Limited Partnership, LLC, PJSC und PrJSC. u.ae |
| Tätigkeiten | Aus der Tätigkeitsliste der Freizone. Meydan: Tätigkeitsliste | Mehr als 2.000 Tätigkeiten stehen in den VAE zur Auswahl. u.ae |
| Unser Preis | Feste Pakete bei Meydan und IFZA (siehe oben). Für DMCC, Dubai World Trade Centre, SPC und RAKEZ ein schriftliches Angebot. | Schriftliches Angebot. |
In diesen Freizonen gründen wir Firmen:
- IFZA (International Free Zone Authority), Dubai
- Meydan Free Zone, Dubai
- DMCC, Dubai
- Dubai World Trade Centre (DWTC)
- SPC Free Zone, Sharjah
- RAKEZ, Ras Al Khaimah
Die verlinkten Seiten sind auf Englisch.
Welche Freezone in Dubai zu Ihrer Tätigkeit passt, vergleicht unser deutscher Leitfaden Freezone Dubai: Zonen, Kosten und Visum, mit den Kosten für Gründung und Verlängerung.
Wir gründen auch RAK ICC Offshore-Firmen. Eine Offshore-Firma ist eine andere Struktur als eine Freizonenfirma. Fragen Sie uns deshalb, ob sie zu Ihren Plänen passt, bevor Sie sich dafür entscheiden.
Gibt es eine GmbH in Dubai?
Nein. Die GmbH ist eine Rechtsform des deutschen, österreichischen und schweizerischen Rechts. In den VAE heißen die Formen anders. Für Freizonen nennt das Regierungsportal u.ae unter anderem die LLC (Limited Liability Company), die FZ Co. (Free Zone Company) und die FZE (Free Zone Establishment), und jede Freizone entscheidet selbst, welche Formen sie registriert. Auf dem Festland regelt das Bundesgesetzesdekret Nr. 32 von 2021 über Handelsgesellschaften die Rechtsformen, darunter die LLC.
Ob eine Form in einem bestimmten Punkt einer GmbH entspricht, etwa bei Haftung oder Kapital, richtet sich nach den Regeln der jeweiligen Freizone. Wie die Form in Deutschland steuerlich eingeordnet wird, klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Wir nennen Ihnen die Rechtsform, die Ihre Freizone für Ihre Tätigkeit vorsieht, im schriftlichen Angebot.
Ablauf: Ihre Firmengründung in Dubai von Deutschland aus
So läuft eine Freizonenfirma bei IFZA oder Meydan ab. Die Schritte 1 bis 4 erledigen Sie von zu Hause aus, denn IFZA beschreibt den Gründungsantrag als vollständig digital. In die VAE reisen Sie erst für das Aufenthaltsvisum in Schritt 6.
| Schritt | Was passiert | Amtliche Quelle |
|---|---|---|
| 1. Tätigkeit und Freizone wählen | Sie wählen Ihre Tätigkeiten aus der Liste der Freizone und legen fest, wie viele Visa Sie brauchen. Danach erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot. | |
| 2. Firmennamen prüfen | Der gewünschte Name wird bei der Freizone auf Verfügbarkeit geprüft. | |
| 3. Unterlagen einreichen | Für jeden Gesellschafter: Kopie des Reisepasses, digitales Passfoto und das Antragsformular der Freizone mit den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (UBO). Wer schon in den VAE lebt, reicht zusätzlich Emirates ID und Visum ein. | |
| 4. Lizenz und Registrierung | Die Freizone registriert die Firma und stellt die digitale Handelslizenz aus. | |
| 5. Establishment Card | Die Firma erhält eine Establishment Card und eine Akte bei der Einwanderungsbehörde. Beides ist die Voraussetzung für Visa über die Firma. | |
| 6. Aufenthaltsvisum | Sie reisen in die VAE ein, machen die medizinische Untersuchung (Pflicht ab 18 Jahren) und beantragen die Emirates ID bei der Bundesbehörde ICP. | |
| 7. Registrierung für die Körperschaftsteuer | Jede steuerpflichtige Person, auch eine Freizonenfirma, muss sich für die Körperschaftsteuer registrieren und erhält eine Steuernummer. In jedem Paket ab Standard ist die Registrierung enthalten. | |
| 8. Geschäftskonto | Mit Lizenz und Gesellschaftsunterlagen beantragen Sie das Konto bei einer Bank in den VAE. Premium und Gold bei Meydan oder IFZA enthalten unsere Unterstützung bei der Kontoeröffnung. Die Kontoeröffnung unterliegt dem KYC, der Compliance-Prüfung und der endgültigen Zustimmung der jeweiligen Bank. Wir bereiten die Unterlagen vor, prüfen sie vorab anhand der Anforderungen der Bank und stellen den Antrag bei der nächsten Bank, falls eine Bank ablehnt. | Keine. Über das Konto entscheidet die jeweilige Bank. |
Wie lange die einzelnen Schritte dauern, hängt von der Freizone und den Behörden ab. Wir nennen deshalb hier keine Fristen.
Steuern: was in Dubai gilt und was in Deutschland weiter gilt
0 % Einkommensteuer für Privatpersonen. Die Körperschaftsteuer beträgt 9 % nur auf Gewinne über 375.000 AED, und die Registrierung ist in jedem Paket ab Standard enthalten.
Dazu kommt die Mehrwertsteuer von 5 %. Für die Körperschaftsteuer muss sich jede steuerpflichtige Person registrieren, auch eine Freizonenfirma.
Das ist nur die Seite der VAE. Für Sie zählt ebenso, wo Sie wohnen und von wo aus Sie die Firma führen. Die folgenden Punkte geben wieder, was die deutschen Gesetze sagen. Sie ersetzen keine Beratung.
Firma in Dubai, Wohnsitz in Deutschland
Eine Kapitalgesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland hat (§ 1 Abs. 1 KStG). Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Treffen Sie die wichtigen Entscheidungen für Ihre Dubai-Firma von Deutschland aus, kann die Firma deshalb in Deutschland voll steuerpflichtig sein, obwohl sie in Dubai registriert ist.
Wie viel Präsenz in Dubai nötig ist, damit die Geschäftsleitung dort liegt, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das vor der Gründung mit einem Steuerberater.
Hinzurechnungsbesteuerung
Auch wenn die Geschäftsleitung wirklich in Dubai liegt, kann das Außensteuergesetz greifen. Halten Sie allein oder zusammen mit nahestehenden Personen mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder der Anteile (§ 7 Abs. 2 AStG), werden Ihnen niedrig besteuerte Einkünfte der Firma anteilig in Deutschland zugerechnet (§ 7 Abs. 1 AStG). Welche Einkünfte als aktiv gelten und deshalb nicht erfasst werden, regelt § 8 Abs. 1 AStG.
Niedrig besteuert sind Einkünfte, die mit weniger als 15 % Ertragsteuer belastet sind (§ 8 Abs. 5 AStG). Der Körperschaftsteuersatz der VAE von 9 % liegt darunter. Ob Ihre Einkünfte betroffen sind, hängt also von Ihrer Tätigkeit ab.
Wegzugsbesteuerung beim Umzug nach Dubai
Ziehen Sie aus Deutschland weg und halten Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, etwa an Ihrer deutschen GmbH, behandelt das Gesetz den Wegzug wie einen Verkauf der Anteile zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 AStG mit § 17 EStG). Das gilt, wenn Sie in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren (§ 6 Abs. 2 AStG).
Auf Antrag kann die Steuer in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung (§ 6 Abs. 4 AStG). Betroffen sind die Anteile, die Sie beim Wegzug halten. Gründen Sie die Dubai-Firma, solange Sie noch in Deutschland wohnen, zählen deren Anteile also mit.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen seit 2022
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Deutschland hatte den VAE am 14. Juni 2021 mitgeteilt, dass es nicht verlängert wird. Auch die Übersicht des Bundesfinanzministeriums zum Stand 1. Januar 2026 nennt kein neues Abkommen und keine laufenden Verhandlungen mit den VAE.
Wohnen Sie in Österreich oder der Schweiz, gelten die Regeln Ihres Landes und nicht die deutschen Paragrafen oben. Fragen Sie einen Steuerberater in Ihrem Land.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Geschäftskonto für Ihre Dubai-Firma
Das Konto beantragen Sie, sobald die Firma registriert ist. Welche Unterlagen eine Bank verlangt, legt sie selbst fest.
Premium bei Meydan oder IFZA umfasst die Firma, ein Aufenthaltsvisum und Unterstützung bei der Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Digitalbank, dazu bei einem Privatkonto. Gold umfasst die Unterstützung bei der Kontoeröffnung bei einer lokalen Premier-Bank mit persönlichem Kundenbetreuer und bei zwei Privatkonten.
Die Kontoeröffnung unterliegt dem KYC, der Compliance-Prüfung und der endgültigen Zustimmung der jeweiligen Bank. Wir bereiten die Unterlagen vor, prüfen sie vorab anhand der Anforderungen der Bank und stellen den Antrag bei der nächsten Bank, falls eine Bank ablehnt.
Geschäftskonto in den VAE eröffnen (auf Englisch)Mit der eigenen Firma nach Dubai ziehen
Ab dem Paket Standard sponsert Ihre Freizonenfirma Ihr eigenes Aufenthaltsvisum als Investor oder Partner. Für das Visum reisen Sie in die VAE ein, machen die medizinische Untersuchung und beantragen die Emirates ID.
Wer als Ausländer ein Aufenthaltsvisum hat und mehr als 180 Tage am Stück außerhalb der VAE lebt, verliert das Visum automatisch. Das Regierungsportal u.ae nennt Ausnahmen, darunter Investoren sowie Inhaber eines Golden Visa oder Green Visa (aktualisiert am 24. September 2026). Prüfen Sie vor einem langen Aufenthalt in Europa, ob Ihr Visum unter eine Ausnahme fällt.
Ein Visum der VAE beendet Ihre Steuerpflicht in Deutschland nicht von selbst. Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Planen Sie den Umzug deshalb zusammen mit Ihrem Steuerberater, auch wegen der Wegzugsbesteuerung.
So arbeiten wir
First Idea Consultant LLC unterstützt Gründer seit 2015 bei der Firmengründung in den VAE, von unserem Büro in Business Bay, Dubai, aus. Sie beginnen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: Sie senden uns Ihre Tätigkeit und die Anzahl der Visa, wir antworten mit einem schriftlichen, aufgeschlüsselten Angebot, bereiten den Antrag bei der Freizone vor und halten Sie per WhatsApp auf dem Laufenden.
Sie können uns auf Deutsch schreiben. Wir antworten in der Regel innerhalb von ein paar Stunden.
- Adresse
- Park Regis, ParkLane Tower, Office 812, Business Bay, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
- Telefon und WhatsApp
- +971 56 500 6694
- info@firstideasetup.com
Häufige Fragen zur Firmengründung in Dubai
Was kostet es, eine Firma in Dubai zu gründen?
Bei uns kostet eine Freizonenfirma ohne Visum 12.500 AED bei Meydan und 12.900 AED bei IFZA. Mit einem Aufenthaltsvisum (Paket Standard) sind es 23.136 AED bei Meydan und 23.436 AED bei IFZA. Für DMCC, Dubai World Trade Centre, SPC, RAKEZ, RAK ICC und das Festland erstellen wir ein schriftliches, aufgeschlüsseltes Angebot.
Kann ich eine Firma in Dubai gründen und in Deutschland wohnen bleiben?
Gründen können Sie. Steuerlich gilt aber: Wird die Firma von Deutschland aus geführt, kann sie in Deutschland voll körperschaftsteuerpflichtig sein (§ 10 AO, § 1 KStG). Liegt die Geschäftsleitung tatsächlich in Dubai und halten Sie allein oder mit nahestehenden Personen mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder Anteile, können Ihnen niedrig besteuerte passive Einkünfte der Firma in Deutschland zugerechnet werden (§§ 7 und 8 AStG). Sprechen Sie vor der Gründung mit einem Steuerberater.
Muss ich für die Firmengründung nach Dubai reisen?
Für die Lizenz nicht, denn IFZA beschreibt den Antrag als vollständig digital. Für ein Aufenthaltsvisum reisen Sie ein, machen die medizinische Untersuchung und beantragen die Emirates ID. Lesen Sie vorher die aktuellen Reisehinweise: Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen Reisen in die VAE ab (Stand 25.09.2026).
Kann ich eine GmbH in Dubai gründen?
Eine GmbH gibt es in den VAE nicht. In Freizonen gibt es unter anderem die LLC, die FZ Co. und die FZE, und jede Freizone entscheidet selbst, welche Formen sie registriert (u.ae). Wir nennen Ihnen die Rechtsform, die Ihre Freizone für Ihre Tätigkeit vorsieht, im schriftlichen Angebot.
Welche Steuern zahlt eine Firma in Dubai?
0 % Einkommensteuer für Privatpersonen. Die Körperschaftsteuer beträgt 9 % nur auf Gewinne über 375.000 AED, und die Registrierung ist in jedem Paket ab Standard enthalten. Dazu kommt die Mehrwertsteuer von 5 %. Ob in Deutschland zusätzlich Steuern anfallen, hängt davon ab, wo Sie wohnen und von wo aus die Firma geführt wird.
Was ist die Wegzugsbesteuerung und betrifft sie mich?
Wer aus Deutschland wegzieht und mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält, etwa an der eigenen GmbH, wird so besteuert, als hätte er die Anteile zum gemeinen Wert verkauft (§ 6 AStG mit § 17 EStG). Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Auf Antrag kann die Steuer in sieben Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Lassen Sie das vor dem Umzug von einem Steuerberater berechnen.
Kann ich für meine Dubai-Firma ein Geschäftskonto eröffnen?
Ja, sobald die Firma registriert ist, können Sie ein Geschäftskonto beantragen. Premium bei Meydan (28.136 AED) oder IFZA (28.436 AED) umfasst die Firma, ein Aufenthaltsvisum und Unterstützung bei der Eröffnung eines Geschäftskontos. Die Kontoeröffnung unterliegt dem KYC, der Compliance-Prüfung und der endgültigen Zustimmung der jeweiligen Bank. Wir bereiten die Unterlagen vor, prüfen sie vorab anhand der Anforderungen der Bank und stellen den Antrag bei der nächsten Bank, falls eine Bank ablehnt.
Ihr schriftliches Angebot für die Firma in Dubai
Nennen Sie uns Ihre Tätigkeit und wie viele Visa Sie brauchen. Sie erhalten ein schriftliches, aufgeschlüsseltes Angebot, in der Regel innerhalb von ein paar Stunden.
Amtliche Quellen, geprüft am 25. September 2026
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise VAE (Stand 25.09.2026)
- BMEIA: Reiseinformation VAE (Stand 25.09.2026)
- EDA: Reisehinweise für die VAE
- u.ae: Volles ausländisches Eigentum an Handelsgesellschaften (aktualisiert am 6. April 2026)
- u.ae: Gründung in einer Freizone (aktualisiert am 6. Mai 2026)
- u.ae: Schritte zur Gründung auf dem Festland (aktualisiert am 16. Juli 2026)
- u.ae: Allgemeine Bestimmungen zum Aufenthaltsvisum (aktualisiert am 24. September 2026)
- u.ae: Steuern in den VAE
- Finanzministerium der VAE: Schwelle von 375.000 AED (Kabinettsbeschluss Nr. 116 von 2022)
- Finanzministerium der VAE: Körperschaftsteuer (Bundesgesetzesdekret Nr. 47 von 2022)
- Meydan Free Zone: Startseite, Namensprüfung und Tätigkeitsliste
- Meydan Free Zone: Leitfaden zum Partner- und Investorenvisum (aktualisiert am 22. Mai 2026)
- IFZA: Unterlagen für die Gründung aus der Ferne (1. April 2026)
- Abgabenordnung: § 10 AO
- Körperschaftsteuergesetz: § 1 KStG
- Einkommensteuergesetz: § 1 EStG
- Einkommensteuergesetz: § 17 EStG
- Außensteuergesetz: § 6 AStG
- Außensteuergesetz: § 7 AStG
- Außensteuergesetz: § 8 AStG
- Bundesfinanzministerium: DBA mit den VAE
- Bundesfinanzministerium: Stand der DBA am 1. Januar 2026
